Risikohinweis
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Sie dienen
den Kunden von StrategieTrader lediglich zur Information und helfen
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oder simulierten
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WICHTIGE INFORMATION ÜBER DIE VERLUSTRISIKEN BEI
BÖRSEN/BÖRSENTERMIN/DEVISENGESCHÄFTEN
StrategieTrader weist Sie ausdrücklich darauf hin,
dass:
- die aus Börsengeschäften erworbenen befristeten Rechte
verfallen oder eine
Wertminderung erleiden können;
- das Verlustrisiko nicht bestimmbar ist und auch über etwaige
geleistete
Sicherheiten hinausgehen kann;
- Geschäfte, mit denen die Risiken aus eingegangenen Börsentermingeschäften
ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, möglicherweise
nicht oder
nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden können;
- sich das Verlustrisiko erhöht, wenn zur Erfüllung von
Verpflichtungen aus
Börsentermingeschäften Kredit in Anspruch genommen wird
oder die
Verpflichtung aus Börsentermingeschäften oder die hieraus
zu
beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung
oder eine
Rechnungseinheit lautet.
Die Risiken sind bei Börsentermingeschäften
je nach der von Ihnen übernommenen
Position unterschiedlich groß. Dementsprechend können Ihre
Verluste
- sich auf den für ein Optionsrecht gezahlten Preis beschränken
oder
weit über die gestellten Sicherheiten, zu denen auch Einschüsse
gehören,
hinausgehen und zusätzliche Sicherheiten erfordern; leisten
Sie diese nicht,
müssen Sie mit einer sofortigen Abwicklung Ihrer offenenBörsentermin-
geschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten
Sicherheiten rechnen;
- zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit
auch Ihr übriges
Vermögen erfassen, ohne daß Ihr Verlustrisiko stets im
voraus bestimmbar ist.
Belehrung zum Kauf von Optionsrechten
Wenn Sie Optionsrechte auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle
kaufen,
erwerben Sie auch, wenn das Options-recht in einem Wertpapier (Optionsschein)
verbrieft ist, den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme von Wertpapieren,
Devisen
oder Edelmetallen zu einem von vornherein festgelegten Preis.
Beim Kauf von Optionsrechten, bei denen dieLieferung des
Vertragsgegenstandes
ausgeschlossen ist, wie zum Beispiel bei Optionsrechten auf Indices,
erwerben Sie,
wenn sich Ihre Erwartungen erfüllen, einen Anspruch auf Zahlung
eines
Geldbetrages, der sich aus der Differenz zwischen dem beim Erwerb des
Optionsrecht zugrundegelegten Kurs und den Marktpreis bei Ausübungerrechnet.
Bitte beachten Sie, daß eine Kursänderung des dem Optionsrecht
zugrundeliegenden
Vertragsgegenstandes (z.B.der Aktie) den Wert Ihres Optionsrechtes überproportional
bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann, und Sie angesichtsder begrenzten
Laufzeit nicht
darauf vertrauen können, daß sich der Preis der Optionsrechte
erholen wird.
Bei Ihren Gewinnerwartungen müssen Sie die mit dem
Erwerb sowie der Ausübung
oder dem Verkauf der Option bzw. demAbschluß eines Gegengeschäfts
(Glattstellung) verbundenen Kosten berücksichtigen. Erfüllen
sich Ihre Erwartungen
nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung, so verfällt
Ihr Optionsrecht mit
Ablauf seiner Laufzeit. Ihr Verlustliegt sodann in dem für das
Optionsrecht gezahlten
Preis.
Beim Kauf eines Optionsrechts auf einen Finanzterminkontrakt
erwerben Sie das Recht,
zu den im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen,
durch den
Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen,
Edelmetallen
oder Termineinlagen verpflichten. Auch dieses Optionsrecht unterliegt
zunächst den im
vorhergehenden Absatz erwähnten Risiken. Nach Ausübung des
Optionsrechts gehen Sie
neue Risiken ein, die sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt
richten
und weit über dem ursprünglichen Einsatz in Gestalt des für
das Optionsrecht gezahlten
Preises liegen können. Sie können dann z. B. Liefer- oder
Abnahmeverpflichteter in
Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen oder Termineinlagen werden.
Belehrung zum Verkauf von Optionsrechten
Sofern Sie als Verkäufer per Termin oder als Verkäufer
einer Kauf-option
Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle oder Termineinlagen zu liefern haben,
müssen
Sie bei steigenden Kursen zu dem vereinbarten Kaufpreis liefern, der
dann
erheblich unter dem Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr
Risiko.
Ihr Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und
kann über etwaige von Ihnen
geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den zu liefernden Kaufgegenstand
nicht besitzen, sondern erst bei Fälligkeit erwerben wollen (Eindeckungsgeschäft).
Bedenken Sie, daß Sie möglicherweise je nach Marktsituation
nur mit erheblichen,
der Höhe nach nicht vorhersehbaren Preisaufschlägen kaufen
können oder
entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung
nicht möglich ist.
Befindet sich der geschuldete Kaufgegenstand in Ihrem
Besitz, so sind Sie zwar vor
Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber die zu liefernden Wertpapiere
ganz
oder teilweise gesperrt gehalten, so können Sie während dieser
Zeit hierüber nicht
verfügen und sich folglich auch nicht durch Verkauf gegen fallende
Kurse schützen.
Sofern Sie als Käufer per Termin oder als Verkäufer
einer Verkaufsoption zur
Abnahme von Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen oder Termineinlagen
verpflichtet
sind, müssen Sie diese auch bei sinkenden Kursen zu dem vereinbarten
Preis
abnehmen, der dann erheblich über dem Marktpreis liegen kann. In
der Differenz
liegt Ihr Risiko.
Ihr Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und
kann über etwaige
Sicherheitsleistungen hinausgehen. Wenn Sie die von Ihnen zu übernehmenden
Werte sofort wieder veräußern wollen, müssen Sie bedenken,
daß Sie unter
Umständen nur schwer einen Käufer finden können; je nach
Marktentwicklung
kann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich
sein.
Belehrung über Börsentermingeschäfte mit Differenzausgleich
Sofern bei einem Börsentermingeschäft die Lieferung
der Vertragsgegenstände
ausgeschlossen ist (häufig bei Börsentermingeschäften
auf Indices und
Termineinlagen), haben Sie, wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, die
Differenz
zwischen dem bei Abschluß zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs
im
Zeitpunkt der Fälligkeit des Börsentermingeschäfts zu
zahlen. Hierin liegt Ihr Verlust.
Ihr Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und
kannüber etwaige von Ihnen
geleistete Sicherheiten hinausgehen.
Belehrung über Risikoausschließende- oder einschränkende
Geschäfte
Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während
der Laufzeit jederzeit Geschäfte
abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Börsentermingeschäften
ausschließen oder einschränken können; dies hängt
von den Marktverhältnissen
und den dem jeweiligen Börsengeschäft zugrunde liegenden Vertragsbedingungen
ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem
ungünstigeren
Marktpreis getätigt werden, so daß für Sie ein entsprechender
Verlust entsteht.
Belehrung über die Inanspruchnahme von Kredit
Wenn Sie den Erwerb des Optionsrechtes oder die Erfüllung
Ihrer Liefer- oder
Zahlungsverpflichtungen aus sonstigen Börsentermingeschäften
mit Kredit finanzieren,
müssen Sie bei Nichteintritt Ihrer Erwartungen nicht nur den eingetretenen
Verlust
hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen.
Dadurch erhöht sich Ihr Verlustrisiko aus Börsentermingeschäften
erheblich. Setzen
Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen eines Börsentermingeschäfts
verzinsen
und zurückzahlen zu können. Vielmehr müssen Sie vorher
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
daraufhin prüfen, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen
Tilgung des
Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne
Verluste eintreten.
Belehrung über Börsen/Börsentermingeschäfte
mit Währungsrisiko
Sofern die Verpflichtung aus Börsentermingeschäften
oder die hieraus zu
beanspruchende Gegenleistung auf ausländischer Währung oder
einer
Rechnungseinheit (z.B. ECU) lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes
hiernach bestimmt (z.B. Gold), ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die
Wertentwicklung
des dem Börsentermingeschäft zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes
gekoppelt.
Ungünstige Entwicklungen am Devisenmarkt können Ihr Verlustrisiko
dadurch
erhöhen, daß sich der Wert der erworbenen Optionsrechte verringert
oder Sie den
zur Erfüllung des Börsengeschäftes zu liefernden Vertragsgegenstand
in
ausländischer Währung oder in einer Rechnungseinheit bezahlen
oder Sie eine
Zahlungsverpflichtung aus dem Börsengeschäft in ausländischer
Währung oder in
einer Rechnungseinheit erfüllen müssen, sich der Wert oder
der Verkaufserlös des
aus dem Börsengeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes
oder der Wert der
erhaltenen Zahlung vermindert.
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