Risikohinweis

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der Bundesrepublik Deutschland sind ausdrücklich darauf hin , daß die Benutzung
der Informationen und Inhalte der Web-Seiten von StrategieTrader auf eigenes
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Anlagebratung oder Empfehlung , Kauf- oder Verkaufsaufforderung dar. Sie dienen
den Kunden von StrategieTrader lediglich zur Information und helfen bei der
Beobachtung der von StrategieTrader ausgeführten oder geplanten oder simulierten
Handelstätigkeiten .

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Handelstätigkeiten notwendigen Quellen ( Nachrichten , Kursdaten etc. ) werden
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Jegliche Haftung für Vermögensschäden, die aus Handelstätigkeiten resultieren
denen Informationen oder Inhalte der Web-Seiten von StrategieTrader zu Grunde
lagen , werden kategorisch ausgeschlossen.


WICHTIGE INFORMATION ÜBER DIE VERLUSTRISIKEN BEI
BÖRSEN/BÖRSENTERMIN/DEVISENGESCHÄFTEN

StrategieTrader weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass:

  • die aus Börsengeschäften erworbenen befristeten Rechte verfallen oder eine
    Wertminderung erleiden können;

  • das Verlustrisiko nicht bestimmbar ist und auch über etwaige geleistete
    Sicherheiten hinausgehen kann;

  • Geschäfte, mit denen die Risiken aus eingegangenen Börsentermingeschäften
    ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, möglicherweise nicht oder
    nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden können;

  • sich das Verlustrisiko erhöht, wenn zur Erfüllung von Verpflichtungen aus
    Börsentermingeschäften Kredit in Anspruch genommen wird oder die
    Verpflichtung aus Börsentermingeschäften oder die hieraus zu
    beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine
    Rechnungseinheit lautet.

Die Risiken sind bei Börsentermingeschäften je nach der von Ihnen übernommenen
Position unterschiedlich groß. Dementsprechend können Ihre Verluste

  • sich auf den für ein Optionsrecht gezahlten Preis beschränken oder
    weit über die gestellten Sicherheiten, zu denen auch Einschüsse gehören,
    hinausgehen und zusätzliche Sicherheiten erfordern; leisten Sie diese nicht,
    müssen Sie mit einer sofortigen Abwicklung Ihrer offenenBörsentermin-
    geschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten
    Sicherheiten rechnen;

  • zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit auch Ihr übriges
    Vermögen erfassen, ohne daß Ihr Verlustrisiko stets im voraus bestimmbar ist.

Belehrung zum Kauf von Optionsrechten

Wenn Sie Optionsrechte auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen,
erwerben Sie auch, wenn das Options-recht in einem Wertpapier (Optionsschein)
verbrieft ist, den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme von Wertpapieren, Devisen
oder Edelmetallen zu einem von vornherein festgelegten Preis.

Beim Kauf von Optionsrechten, bei denen dieLieferung des Vertragsgegenstandes
ausgeschlossen ist, wie zum Beispiel bei Optionsrechten auf Indices, erwerben Sie,
wenn sich Ihre Erwartungen erfüllen, einen Anspruch auf Zahlung eines
Geldbetrages, der sich aus der Differenz zwischen dem beim Erwerb des
Optionsrecht zugrundegelegten Kurs und den Marktpreis bei Ausübungerrechnet.


Bitte beachten Sie, daß eine Kursänderung des dem Optionsrecht zugrundeliegenden
Vertragsgegenstandes (z.B.der Aktie) den Wert Ihres Optionsrechtes überproportional
bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann, und Sie angesichtsder begrenzten Laufzeit nicht
darauf vertrauen können, daß sich der Preis der Optionsrechte erholen wird.

Bei Ihren Gewinnerwartungen müssen Sie die mit dem Erwerb sowie der Ausübung
oder dem Verkauf der Option bzw. demAbschluß eines Gegengeschäfts
(Glattstellung) verbundenen Kosten berücksichtigen. Erfüllen sich Ihre Erwartungen
nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung, so verfällt Ihr Optionsrecht mit
Ablauf seiner Laufzeit. Ihr Verlustliegt sodann in dem für das Optionsrecht gezahlten
Preis.

Beim Kauf eines Optionsrechts auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht,
zu den im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den
Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen
oder Termineinlagen verpflichten. Auch dieses Optionsrecht unterliegt zunächst den im
vorhergehenden Absatz erwähnten Risiken. Nach Ausübung des Optionsrechts gehen Sie
neue Risiken ein, die sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt richten
und weit über dem ursprünglichen Einsatz in Gestalt des für das Optionsrecht gezahlten
Preises liegen können. Sie können dann z. B. Liefer- oder Abnahmeverpflichteter in
Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen oder Termineinlagen werden.


Belehrung zum Verkauf von Optionsrechten

Sofern Sie als Verkäufer per Termin oder als Verkäufer einer Kauf-option
Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle oder Termineinlagen zu liefern haben, müssen
Sie bei steigenden Kursen zu dem vereinbarten Kaufpreis liefern, der dann
erheblich unter dem Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko.

Ihr Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kann über etwaige von Ihnen
geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den zu liefernden Kaufgegenstand
nicht besitzen, sondern erst bei Fälligkeit erwerben wollen (Eindeckungsgeschäft).
Bedenken Sie, daß Sie möglicherweise je nach Marktsituation nur mit erheblichen,
der Höhe nach nicht vorhersehbaren Preisaufschlägen kaufen können oder
entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung
nicht möglich ist.

Befindet sich der geschuldete Kaufgegenstand in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor
Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber die zu liefernden Wertpapiere ganz
oder teilweise gesperrt gehalten, so können Sie während dieser Zeit hierüber nicht
verfügen und sich folglich auch nicht durch Verkauf gegen fallende Kurse schützen.

Sofern Sie als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption zur
Abnahme von Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen oder Termineinlagen verpflichtet
sind, müssen Sie diese auch bei sinkenden Kursen zu dem vereinbarten Preis
abnehmen, der dann erheblich über dem Marktpreis liegen kann. In der Differenz
liegt Ihr Risiko.

Ihr Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kann über etwaige
Sicherheitsleistungen hinausgehen. Wenn Sie die von Ihnen zu übernehmenden
Werte sofort wieder veräußern wollen, müssen Sie bedenken, daß Sie unter
Umständen nur schwer einen Käufer finden können; je nach Marktentwicklung
kann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein.


Belehrung über Börsentermingeschäfte mit Differenzausgleich

Sofern bei einem Börsentermingeschäft die Lieferung der Vertragsgegenstände
ausgeschlossen ist (häufig bei Börsentermingeschäften auf Indices und
Termineinlagen), haben Sie, wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, die Differenz
zwischen dem bei Abschluß zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs im
Zeitpunkt der Fälligkeit des Börsentermingeschäfts zu zahlen. Hierin liegt Ihr Verlust.

Ihr Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kannüber etwaige von Ihnen
geleistete Sicherheiten hinausgehen.


Belehrung über Risikoausschließende- oder einschränkende Geschäfte

Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte
abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Börsentermingeschäften
ausschließen oder einschränken können; dies hängt von den Marktverhältnissen
und den dem jeweiligen Börsengeschäft zugrunde liegenden Vertragsbedingungen
ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigeren
Marktpreis getätigt werden, so daß für Sie ein entsprechender Verlust entsteht.


Belehrung über die Inanspruchnahme von Kredit

Wenn Sie den Erwerb des Optionsrechtes oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder
Zahlungsverpflichtungen aus sonstigen Börsentermingeschäften mit Kredit finanzieren,
müssen Sie bei Nichteintritt Ihrer Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust
hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen.
Dadurch erhöht sich Ihr Verlustrisiko aus Börsentermingeschäften erheblich. Setzen
Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen eines Börsentermingeschäfts verzinsen
und zurückzahlen zu können. Vielmehr müssen Sie vorher Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
daraufhin prüfen, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des
Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

Belehrung über Börsen/Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko

Sofern die Verpflichtung aus Börsentermingeschäften oder die hieraus zu
beanspruchende Gegenleistung auf ausländischer Währung oder einer
Rechnungseinheit (z.B. ECU) lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes
hiernach bestimmt (z.B. Gold), ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung
des dem Börsentermingeschäft zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes
gekoppelt.
Ungünstige Entwicklungen am Devisenmarkt können Ihr Verlustrisiko dadurch
erhöhen, daß sich der Wert der erworbenen Optionsrechte verringert oder Sie den
zur Erfüllung des Börsengeschäftes zu liefernden Vertragsgegenstand in
ausländischer Währung oder in einer Rechnungseinheit bezahlen oder Sie eine
Zahlungsverpflichtung aus dem Börsengeschäft in ausländischer Währung oder in
einer Rechnungseinheit erfüllen müssen, sich der Wert oder der Verkaufserlös des
aus dem Börsengeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder der Wert der
erhaltenen Zahlung vermindert.

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